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| Online Impressums-Assistent |
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| Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine so genannte
"Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem
Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz
(kurz TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Webseitenbetreiber dabei höchst
unterschiedliche Angaben machen.
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| Neue Gesetze sorgen oftmals mehr für Verwirrung als für Klarheit,
und die meisten der Betreiber und Verantwortlichen, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt
werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll. Bei fehlenden,
unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Teledienstegesetz
droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung
durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.
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Unser Online Impressums-Assistent erstellt in nur wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben ein
Musterimpressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen. Wir bieten Ihnen diesen
Service kostenlos an. |
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| Mit wenigen Angaben zu Ihrem persönlichen Online Impressum |
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